Wenn eine Katze zugelaufen ist oder in der Nähe scheinbar herrenlos herumstreift, stellt sich schnell die Frage: Was tun? In der Schweiz gibt es klare rechtliche Vorgaben für den Umgang mit einer gefundenen Katze. Neben dem Wunsch zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass das Tier möglicherweise vermisst wird. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie richtig reagieren, wenn Ihnen eine zugelaufene Katze begegnet.
Katze gefunden in der Nähe – Freigänger oder Streuner?
Eine Katze, die häufig im Garten auftaucht oder Ihnen folgt, ist nicht automatisch heimatlos. Viele Freigängerkatzen legen weite Strecken zurück. Selbst wenn sie Futter erbettelt, kann sie bestens versorgt sein. Wirkt die Katze gepflegt, wohlgenährt und zutraulich, darf man davon ausgehen, dass sie ein Zuhause hat. Dennoch gilt: Beobachten Sie die Katze genau, um Anzeichen von Krankheit oder Verletzungen auszuschliessen.
Anders sieht es bei Streunern aus, die oft keine Katzenbesitzer haben. Diese Katzen sind meist scheu, unterernährt oder von Parasiten befallen. Auch verletzte oder kranke Tiere brauchen dringend Hilfe. Ist die Katze zugelaufen und macht einen schlechten Eindruck, ist schnelles Handeln gefragt. In diesem Fall sollten Sie das Tier behutsam sichern und zum Tierarzt bringen.
Katze zugelaufen – was tun?
Ist die Katze zugelaufen oder wurde eine fremde Katze gefunden, besteht eine gesetzliche Meldepflicht, um den Katzenbesitzer zu informieren. In der Schweiz müssen gefundene Tiere bei der Polizei, der kantonalen Meldestelle oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) gemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier verletzt ist oder nicht. Die Meldung einer zugelaufenen Katze dient dem Schutz des Tieres und dem Auffinden der Besitzerin oder des Besitzers.
Darüber hinaus lohnt es sich, eine Fundmeldung mit Foto in der Nachbarschaft aufzuhängen – etwa an Strassenlaternen, beim Bäcker oder im Supermarkt. Auch Online-Plattformen wie STMZ oder lokale Facebook-Gruppen helfen, die gefundenen Katzen rasch ihren Halter:innen zuzuordnen.
Rechtlich richtig handeln bei zugelaufener Katze
Wer eine zugelaufene Katze behält, ohne die zuständigen Stellen zu informieren, macht sich strafbar. Die Fundmeldung einer Katze ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Eigentümer zu informieren. Nach Ablauf von zwei Monaten ohne Rückmeldung der Besitzerin oder des Besitzers dürfen Sie die Katze behalten – sofern Sie artgerechte Haltung der Katze gewährleisten können.
Wichtig: Findet sich die Halterin oder der Halter innerhalb der Frist, muss diese:r für entstandene Kosten aufkommen. Dazu zählen Tierarztkosten, Pflege, Futter und eine angemessene Aufwandsentschädigung. In der Praxis erhalten Finder:innen oft einen Finderlohn, der sich – je nach Fall – am materiellen Wert des Tieres orientieren kann.
Katze zugelaufen gefunden – wer hilft weiter?
Neben der Polizei und STMZ bieten auch Tierärzte, Tierschutzvereine und Tierheime Unterstützung an. Ist die Katze verletzt oder besonders scheu, übernimmt ein Tierarzt die Erstversorgung und kann mittels Chip oder Tätowierung die Herkunft der Katze klären. Alternativ kann die zugelaufene Katze im Tierheim abgegeben werden, das die weiteren Schritte koordiniert und die Fundmeldung übernimmt.
Bei Unsicherheit oder fehlenden Ressourcen empfiehlt es sich, eine Tierschutzorganisation zu kontaktieren. Diese bieten nicht nur Hilfe bei der Versorgung, sondern unterstützen auch bei rechtlichen Fragen rund um zugelaufene Katzen.
Sonderfall: Wilde Katze mit Nachwuchs im Garten
Besonders heikel wird es, wenn eine wilde Katze mit Jungtieren auftaucht, da die Fütterung der Samtpfoten in solchen Fällen wichtig sein kann. In diesem Fall ist rasches und verantwortungsvolles Handeln gefragt. Beobachten Sie die Situation genau, bevor Sie eingreifen. Wird die Katzenfamilie nicht gesichert, besteht die Gefahr unkontrollierter Vermehrung.
Wenden Sie sich an den Tierschutz, der beim Einfangen hilft und dafür sorgt, dass die Tiere medizinisch versorgt, kastriert und vorübergehend untergebracht werden. Die Jungkatzen werden anschliessend artgerecht vermittelt. Ob die Mutter ebenfalls vermittelbar ist oder wieder freigelassen wird, hängt von ihrer Sozialisierung ab.
Häufig gestellte Fragen zu zugelaufenen Katzen
Katze zugelaufen – was tun?
Wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, melden Sie den Fund sofort bei der Polizei, der kantonalen Meldestelle oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ). Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie in Ihrer Nachbarschaft eine Fundmeldung mit Foto aufhängen oder online posten. Bei Verletzungen sollte das Tier umgehend einem Tierarzt vorgestellt werden.
Wo kann man eine zugelaufene Katze melden?
In der Schweiz melden Sie eine zugelaufene Katze bei der Polizei, der kantonalen Meldestelle für Findeltiere oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ). Tierärzte und Tierheime übernehmen ebenfalls Meldungen und unterstützen bei der Suche nach dem Halter.
Katze gefunden in der Nähe – darf man sie behalten?
Nein, zumindest nicht sofort. Eine zugelaufene Katze darf erst dann behalten werden, wenn zwei Monate nach der Fundmeldung kein:e Besitzer:in ermittelt wurde. Bis dahin muss die Katze artgerecht versorgt und der Fund offiziell gemeldet sein.
Was tun, wenn eine fremde Katze mich verfolgt?
Bleiben Sie aufmerksam: Wirkt die Katze gepflegt, ist sie vermutlich nur neugierig und könnte ein vermisster Stubentiger sein. Bettelt sie um Futter, bedeutet das nicht zwingend, dass sie herrenlos ist. Beobachten Sie sie – und melden Sie den Fund, falls sich ihr Zustand verschlechtert, um den Katzenbesitzer ausfindig zu machen.
Was tun, wenn eine fremde Katze sehr zutraulich ist?
Eine zutrauliche Katze ist nicht automatisch herrenlos. Viele Freigängerkatzen sind freundlich und neugierig. Beobachten Sie ihren Zustand: Ist sie gepflegt und wohlgenährt, hat sie wahrscheinlich ein Zuhause. Im Zweifel kann ein Chipscan beim Tierarzt Klarheit schaffen.
Wann gehört eine zugelaufene Katze rechtlich mir?
Wenn zwei Monate nach einer offiziellen Fundmeldung bei der STMZ oder Polizei kein:e Besitzer:in gefunden wird, darf die Katze behalten werden – vorausgesetzt, sie wird artgerecht gehalten und gepflegt.
Wer zahlt den Tierarzt bei einer zugelaufenen Katze?
Findet sich der Katzenbesitzer, übernimmt dieser die entstandenen Tierarztkosten sowie Ausgaben für Pflege und Futter. Wird kein Besitzer ermittelt, müssen Finder:innen die Kosten selbst tragen – finanzielle Hilfe bieten in manchen Fällen Tierschutzorganisationen.
Was darf man einer zugelaufenen Katze füttern?
Zugelaufene Katzen können mit handelsüblichem Nass- oder Trockenfutter für Katzen versorgt werden. Ideal ist hochwertiges Katzenfutter ohne Zuckerzusätze. Kuhmilch ist ungeeignet – Wasser ist die bessere Wahl. Bei starkem Untergewicht empfiehlt sich tierärztliche Beratung.
Was tun, wenn die zugelaufene Katze Nachwuchs bekommen hat?
Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an eine Tierschutzorganisation. Diese hilft beim Einfangen der Katzenfamilie, veranlasst medizinische Versorgung und sorgt für eine geeignete Vermittlung. Jungtiere sollten nicht sich selbst überlassen werden.