Haustiere im Seniorenheim: Bereicherung für Herz und Seele

Für viele Menschen ist ein Leben ohne Haustiere undenkbar. Vor allem Senioren haben eine sehr feste Bindung zu ihren zwei- oder vierbeinigen Mitbewohnern. Die treuen Begleiter haben nicht nur eine soziale Komponente, sie halten ihre Besitzer auch körperlich und geistig fit. Wissenschaftler konnten eindeutig belegen, dass insbesondere die Katzen- und Hundehaltung zahlreiche positive Effekte mit sich bringt. Doch was passiert, wenn Herrchen oder Frauchen pflegebedürftig werden und ins Seniorenheim umziehen? Dürfen die treuen Begleiter mit oder ist eine Trennung unumgänglich?

 

Erlauben Pflegeheime die Haustierhaltung?

Hierauf gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich hat jede Institution das Hausrecht und meist auch eine Hausordnung. Diese regelt neben vielen anderen Belangen die Tierhaltung im Heim.

War es früher nur selten gestattet, ein Haustier mit ins Seniorenheim zu nehmen, wird es mittlerweile immer häufiger genehmigt oder zumindest geduldet. Bei der Entscheidung spielen sowohl die Grösse des Tieres als auch der Aufwand für dessen Haltung und Pflege eine Rolle.

Grundsätzlich sind vorab folgende Fragen zu klären:

  • Wer versorgt das Tier, wenn der Halter einmal nicht kann?
  • Wer geht mit dem Hund Gassi oder reinigt die Katzentoilette?
  • Wer organisiert den Tierarztbesuch?

In einigen Pflegeeinrichtungen gibt es inzwischen Tierbeauftragte. Diese kümmern sich um die Beschaffung von Tierfutter und Reinigungsmitteln für Käfige, Aufenthaltsboxen etc. und die medizinische Betreuung im Bedarfsfall. Verstirbt das Tier, regeln sie die Beerdigung. Überlebt es seinen Besitzer, organisieren sie die Übergabe an Familienmitglieder oder die Überführung ins Tierheim.

Bei welchen Tierarten ist die Chance auf eine Erlaubnis am grössten?

Gestattet wird die Mitnahme in vielen Fällen bei Kleinnagern, Vögeln, Schildkröten und Fischen, deren Reinigung und Pflege sich relativ einfach bewältigen lässt. Bei Hunden ist die Grösse ein wichtiger Faktor. Für einen Dackel oder Mops wird eher eine Genehmigung erteilt als für eine Dogge oder einen Bernhardiner.

Katzen sind sehr hygienisch, können jedoch bei manchen Menschen allergische Reaktionen verursachen. Zudem kommt es darauf an, ob es sich um reine Wohnungskatzen oder um Freigänger handelt. Letztere würden sich nur schwer an ein Leben ohne Ausflüge nach draussen gewöhnen und nicht jedes Pflegeheim kann ihnen Auslauf gewähren.

Ist die Haltung prinzipiell möglich, empfiehlt es sich, mit der Leitung des Hauses eine schriftliche Vereinbarung zu schliessen, die den Verbleib des Haustieres regelt, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr darum kümmern kann. Die im Zusammenhang mit dem Tier entstehenden Kosten sind vom Halter selbst zu tragen.

Welche Gründe kann es für eine Ablehnung geben?

Auch wenn die Hausordnung der Pflegeeinrichtung die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt, gibt es kein pauschales Recht darauf, das Haustier ins Heim mitzunehmen. Insbesondere folgende Gründe können gegen den Einzug des Tieres sprechen:

  • Die Haltungsbedingungen entsprechen nicht den Tierschutzrichtlinien.
  • Das Haustier ist zu gross für die räumlichen Bedingungen im Pflegeheim.
  • Das Tier stellt ein hygienisches Problem dar.
  • Die pflegebedürftige Person kann die Pflege des Haustieres nicht gewährleisten.
  • Das Haustier ist zu laut (z. B. Hunde, die häufig bellen, oder Vögel, die Lärm verursachen).
  • Das Tier bedeutet eine Gefahr für das Pflegepersonal oder die Mitbewohner.
  • Das Tier ist nicht gechippt und stellt ein Risiko dar.

Welche Vorteile haben Haustiere im Pflegeheim?

Dass Haustiere im Alter eine grosse Bereicherung darstellen, ist unbestritten. Sie steigern das Allgemeinbefinden, wirken beruhigend und helfen, eine entspannte Atmosphäre zu generieren. Die Zwei- und Vierbeiner lösen Glücksgefühle aus und sind für viele Senioren Trostspender und Zuhörer. Zudem halten sie aktiv und geben den alten Menschen eine Aufgabe, die Sinn stiftet und ihnen Freude bringt.

 

Häufig gestellte Fragen zu Tieren in Pflegeheimen

Warum machen Tiere im Pflegeheim glücklich?

Haustiere wirken beruhigend, steigern das Allgemeinbefinden und helfen, eine entspannte Atmosphäre zu erzeugen. Für viele Senioren sind die Tiere Trostspender und Zuhörer. Ausserdem geben sie ihnen eine sinnstiftende Aufgabe.

Was müssen Pflegeheime beachten, wenn sie Tierhaltung einführen möchten?

Voraussetzung für die Unterbringung von Tieren in Pflegeheimen ist ihre Gesundheit. Sie müssen regelmässig tierärztlich überwacht, Katzen und Hunde zudem geimpft werden. Des Weiteren müssen die Vierbeiner frei von Flöhen, Läusen und Milben sowie entwurmt sein.

Sind Tiere im betreuten Wohnen erlaubt?

In aller Regel sind Kleintiere sowie Hunde und Katzen im betreuten Wohnen kein Problem. Sie dürfen aber nicht zu laut sein und niemandem schaden. Die Haustierhaltung muss in jedem Fall vorher abgesprochen werden.

25. Januar 2022 14:30